Jagdscheinkurs

Durchführung von der Kreisverwaltung Neuwied anerkannten Jagdscheinkursen als Mentor (Ausbilder) gem. § 22 Abs. 3 Durchführungsverordnung Landesjagdgesetz (LJGDVO)

Der Jagdschein kann an Personen welche eine Jagdscheinprüfung bestanden haben mit Erlangung des 16. Lebensjahres erteilt werden.

Somit ist die Teilnahme an einem Ausbildungskurs und der Jagdscheinprüfung bereits im 15. Lebensjahr möglich.

Fragen bitte per Email oder telefonisch.

Informationen zu den Ausbildungs-/Prüfungskosten erhalten sie auf Nachfrage per EMail, telefonisch oder persönlich.